ZERT ist ein Netzwerk von qualifizierten Sachverständigen. ZERT-Sachverständige sind nachprüfbar kompetent, zertifiziert. Sie erweitern und ergänzen ständig ihr Wissen, sind auf dem neusten Stand. Die Bewertungsmaßstäbe von ZERT-Sachverständigen richten sich an langfristig wirkenden, objektiven Kriterien aus. Deshalb ist ZERT der richtige Ort für Sachverständige mit Qualitätsanspruch und Lust, in anspruchsvollen Aufgaben mitzuarbeiten.
Ein Sachverständiger bei ZERT muss eine unabhängige und integre Person sein, er muss persönlich glaubhaft und vertrauenswürdig sein. Er muss unparteiisch, unabhängig und objektiv feststellen und bewerten, und zwar so, dass sein Gutachtenergebnis von jedermann verstanden werden kann.
Erstellte Sachverständigenäußerungen werden von ZERT-Sachverständigen unabhängig, unparteiisch und ohne persönliche Interessen nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt. Sie werden aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite für die Auftraggeber und/oder Betroffenen besonders sorgfältig erstellt. Auf Wunsch des Sachverständigen oder seines Auftraggebers werden sie im Vier- oder Sechsaugenprinzip im Wege des Peer Reviewing gefertigt. Solche Sachverständigenäußerungen werden eigens mit einem zusätzlichen Qualitätsmerkmal gesiegelt.
ZERT versteht sich als Network of Excellence, und das führt zu Anforderungen an die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mitgliedssachverständigen, die sie in ihrem Fachgebiet deutlich über das Niveau des „normalen“ freien und verbandsgeprüften Sachverständigen stellen. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten machen einen Sachverständigen erst zum qualifizierten und personenzertifizierten Sachverständigen, zum ZERT-Sachverständigen eben.
Er verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung im Fachgebiet, in dem er tätig ist, bzw. alternativ über langjährige, einschlägige Berufserfahrung, bevorzugt sowohl im Fachgebiet als auch als Sachverständiger. Er verfügt jedenfalls über eine mehrjährige Berufserfahrung in seinem Fachgebiet.
Um seine Qualifikation stets auf höchstem Niveau zu halten, ist der ZERT-Sachverständige zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Er kann diese Qualifikationen im Rahmen der von ZERT selbst angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen sowie bei von ZERT anerkannten, unabhängigen Bildungsträgern erwerben. Die definierten Aus- und Weiterbildungen sind für das Auftreten als ZERT-Sachverständiger auch unterjährig verpflichtend.
Seine Sach-, Fachkunde und deren Erhalt durch Weiterbildung dokumentiert er vermittels eines nachvollziehbaren Prüf- und Überwachungsverfahrens einer öffentichen oder privatwirtschaftlichen Stelle. Anwärter auf eine oder mehrere dieser Qualifikationen können unter Auflagen zeitlich befristet als ZERT-Sachverständige auftreten.
Nur weil ZERT die hohen Anforderungen an Aus- und Weiterbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten seiner Mitglieder stellt, bestehen im Rahmen von lebendigen Partnerschaften auf bestimmte Bedürfnisse des (industriellen und Dienstleistungs-) Markts zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen. Diese „Eintrittskarte“ in Kreise, die regelmäßig Sachverständigenleistungen nachfragen, ist auf auf ZERT-Mitglieder beschränkt.