Immobilien- und Grundstücksbewertung
Die Anlässe für eine Immobilien- oder Grundstücksbewertung sind gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen wie z.B. eine Ehescheidung, Erbschaften, Zwangsversteigerungen, Schenkungs- oder Erbschaftsangelegenheiten sowie Unsicherheiten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, Übertragung, Insolvenz oder Betreuung.
Für die verschiedenen Grundstücks- und Immobilienarten ist vorab die Art der Immobilie zu ermitteln. Erst dann kann der spezialisierte Sachverständige herangezogen werden.
Bei der Erstellung der Gutachten wird unterschieden in
- Gerichtsgutachten,
- Schiedsgutachten,
- Privatgutachten / Vermögensfeststellung,
- Versicherungswertgutachten,
- Gutachten im Bereich von Erb- und Nachlassangelegenheiten sowie
- Gutachten im Bereich der Landwirtschaft / landwirtschaftlicher Betriebe
Der Sachverständige und seine Aufgaben
Vor Ermittlung des Marktwertes / Verkehrswertes ist die Beschaffung der Grundstücks- und Objektdaten eine der Hauptaufgaben des Sachverständigen. Das Vorhandensein der vollständigen Unterlagen ermöglicht dem Sachverständigen die sachgemäße und fachkundige Erstellung des Gutachtens. Darüber hinaus ist es für den Sachverständigen oftmals einfacher die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, da er über Jahre hinweg Erfahrungen bei den Behörden gesammelt hat.
Auszüge aus der Bauakte, dem Grundbuch, dem Altlastenkataster, dem Baulastenverzeichnis, dem Liegenschaftskataster sind nur die wichtigsten Informationen. Auch der Zustand des Bewertungsgrundstücks / des Bewertungsobjekts ist maßgeblich für die Bewertung. Daher ist eine Ortsbesichtigung unumgänglich.
Der Ortstermin ermöglicht dem Sachverständigen alle Informationen der vorliegenden Unterlagen abzugleichen und eventuelle fehlende Informationen zu vervollständigen. Der tatsächliche bauliche Zustand, Baumängel und Bauschäden sowie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wesentlich wertrelevant und können nur im Ortstermin verbindlich festgestellt werden.
Welche Vorteile ergeben sich durch die Beauftragung eines ZERT Sachverständigen?
Die Gutachten unserer Sachverständigen sind gerichtlich anerkannt und verfügen über einen hohen Qualitätsstandard.
Rechtssicherheit
Die besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Immobilien- und Grundstücksbewertung wird von ZERT laufend überwacht. Deshalb verfügen unsere Sachverständigen nachweislich über besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Immobilien- und Grundstücksbewertung. Durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch und externe Fortbildungen, sind unsere Sachverständigen mit den aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Bewertungslehre vertraut. Dadurch besteht eine hohe Rechtssicherheit für die Verwendung unserer Gutachten.
Unabhängigkeit
Wir sind frei von Interessenskonflikten gegenüber Banken, Versicherungen, Maklern oder sonstigen Beteiligten. Ebenso sind wir weisungsfrei gegenüber öffentlich rechtlichen Institutionen und Behörden. Sollte im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit bestehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, unseren Auftraggeber darauf hinzuweisen.