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Bauschäden

Die Tradition der Baustoffe

Seit mehr als 2000 v. Chr. wurden Bindemittel durch das Brennen von Gips- und Kalkstein gewonnen. Dadurch wurde das Bauen mit anorganischen Baustoffen (mineralische und metallische) besser ermöglicht und perfektioniert. Nach der Industrialisierung und dem Einzug der chemischen Prozesse bei der Baustoffherstellung im 19. Jahrhundert wurden die organischen Baustoffe (aus Kohlenwasserstoffverbindungen) verfügbar. Sie wurden als Modern bezeichnet und verdrängten zum Teil die guten traditionalen anorganischen Baustoffe. Heute jedoch besinnen wir uns wieder dieser althergebrachten natürlichen Baustoffe wie z.B. dem Löschkalk zur Wandflächenbeschichtung.

Unsere Erwartungshaltung an die Bauprodukte

Die am Bau beteiligten Protagonisten stellen an jeden einzelnen Baustoff und jedem Bauteil, die aus Baustoffen bestehen, eine sogenannte Soll-Erwartung. Dieser Soll-Zustand wird und wurde durch die Eigenschaften und Erfahrungen mit den Bauteilen oder den Baustoffen genormt und sollte über eine lange Erfahrung, der allgemein anerkannten Regel der Technik, erprobt sein.

Der Soll- Zustand ist der für den jeweiligen Baustoff oder Bauteil der definierte und bestimmte Zustand der erwartet werden kann. Bei einem Bauvertrag sprechen wir hier dann von der vertraglich zugesicherten Eigenschaft oder der versprochenen Leistung.

Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Bauprodukt, welches einen Soll-Zustand erfüllen soll, mit der Zeit einer natürlichen Abnutzung oder einem Verschleiß unterliegt. Daher müssen neu eingebaute Baustoffe und Bauteile eine Abnutzungsreserve von vorhinein beinhalten, damit nach deren Gebrauch über eine übliche definierte Nutzungsdauer, noch das zu erwartende Soll erfüllt wird. Erst wenn der Ist-Zustand schlechter als der versprochene Soll-Zustand ist, muss eine Instandhaltung oder Nachbesserung den zu erwartenden Soll-Zustand wieder herstellen.

Unsere Tätigkeit als Sachverständige

Stimmt der Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand für den jeweiligen Baustoff oder Bauteil bei einem zu prüfenden Zeitpunkt nicht überein, so ist eine mögliche negative Abweichung vom Soll vorhanden. Wir bezeichnen i.d.R. eine Abweichung als einen bautechnischen Fehler (Mangel) oder einen Schaden. Wurde bei der Bewertung des erwarteten Soll-Zustands während der Errichtung festgestellt, dass eine erwartete Eigenschaft fehlte, so liegt i.d.R. ein bautechnischer Fehler (Mangel) vor.

Der Mangel (juristischer Begriff) kann sowohl ein Sach- als auch ein Rechtsmangel sein. Unsere Aufgabe als qualifizierte Sachverständige ist es diesen Sachverhalt in Augenschein zu nehmen, die möglichen Abweichungen zu untersuchen, sowie kompetent und fachlich zu würdigen.

Wenn wir dieses beachten, werden wir feststellen, dass unsere Bauwerke aus den verschiedensten Bauteilen bestehen die alle unterschiedlichen Nutzungsintervallen unterliegen. Daher kann ein Bauwerk sehr alt werden und dennoch den Soll-Zustand, welchen wir von ihm erwarten erfüllen, weil das Objekt ständig während der Nutzungsphase instandgesetzt oder modernisiert wurde.

Eine häufige Aufgabenstellung ist es für uns Sachverständige den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand zu vergleichen. Hinsichtlich der Gewährleistungsüberprüfung muss jedoch der Soll-Zustand der Abnahme als Grundlage betrachtet werden. Dieser definierte vertragliche Soll-Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme kann durchaus jedoch in der Betrachtung von dem heutigen Soll abweichen.